Donauschwäbischer Lagerinsasse rehabilitiert

“Vielleicht ist das Urteil für die Erlebnisgeneration ein Beitrag zur Aufarbeitung der traurigen Ereignisse des 20. Jahrhunderts und Mosaikstein zur ‚geschichtlichen Versöhnung’”, erklärte Josef Wagner nach dem Beschluss des Obergerichts in Syrmisch Mitrowitz (Sremska Mitrovica) vom 7. September 2011, den Antrag auf Rehabilitation seines Vaters Martin Wagner anzunehmen.

Martin Wagner wurde 1910 in Ruma geboren und starb 1992 in Österreich. Sein Lageraufenthalt wurde durch Zeugenniederschrift bestätigt. Der Antragsteller Josef Wagner ist als Lagerinsasse in der Dokumentation namentlich angeführt. Die Evakuierung der Familie erfolgte im Oktober 1944; die Rückführung durch das sowjetische Militär, die Verhaftung an der ungarisch-serbischen Grenze und die Einweisung in Titos Konzentrationslager in Serbien durch die damaligen kommunistischen Machthaber fanden im Frühjahr 1945 statt.

In der beglaubigten Übersetzung heißt es im Beschluss: “Die rehabilitierte Person Martin Wagner wird als unverurteilt bezeichnet. Das Justizministerium wird amtspflichtmäßig den Namen und die Angaben der rehabilitierten Person im Amtsblatt der Republik Serbien veröffentlichen.” In der Begründung steht geschrieben: “Das Gericht akzeptiert vollkommend die Äußerung des verhörten Antragstellers. … Er hat logisch und überzeugend gezeugt, seine Aussagen haben eine Grundlage in der gelesenen Publikation und weiteren schriftlichen Nachweisen.”

Die ganze Familie dankt allen involvierten Personen sowie den Mitarbeitern der verschiedenen Institutionen in Serbien, Österreich und Deutschland. Einen ausdrücklichen Dank richtete Antragsteller Josef Wagner auch an die Autoren, die an den Dokumentationen der Donauschwäbischen Kulturstiftung mitgewirkt haben. “Die Dokumentationen der Donauschwäbischen Kulturstiftung München sind seit dem Jahre 2000 in Serbien gerichtsbekannt”, so Wagner.

Die Rehabilitation Martin Wagners wurde von Rechtsanwalt Djordje Jeftic (Neusatz/Novi Sad) am (westlichen) Weihnachtsfest 25.12.2009 eingereicht. RA Jeftic (jeftic@lawoffice.rs) äußerte sich am 16. September 2011 zum Urteil: “Abgesehen von meiner Hilfe in dieser Rechtssache freue ich mich über diesen positiven Erfolg. Das historische Unrecht, das Ihre Familien so direkt getroffen hat, ist hiermit leider erst so spät beseitigt worden. Der ganzen Familie möchte ich deshalb von Herzen gratulieren.”

2011-11-04