“Seit wenigen Wochen” – Rumänien zahlt Entschädigungsrente

Die Ausgabe vom 15. März 2014 der Banater Post, dem Organ der Landsmannschaft der Banater Schwaben in Deutschland, enthält auf Seite 14 ein Interview mit Rechtsanwalt Dr. Bernd Fabritius, dem Bundesvorsitzenden des Verbandes der Siebenbürger Sachsen, über das rumänische Entschädigungsgesetz 211/2013. Auf die Frage, ob bereits konkrete Zahlungen erfolgt seien, antwortete Fabritius, “seit wenigen Wochen” würden vermehrt Bescheide über die Berechtigung und auch über die Aufnahme der Zahlung eingehen. “Das ist für die Betroffenen sehr erfreulich, weil die Renten sogar ab dem Monat der Antragsstellung und unabhängig von der Bearbeitungsdauer nachgezahlt werden”, so Fabritius, der in diesem Interview auch von einigen zu überwindenden Hindernissen – beispielsweise über eine “sehr verwunderliche Denkstarre bezüglich des Begriffs ‚Deportation ins Ausland’” vieler Behördenvertreter – berichtet. Die Höhe der Entschädigung für die Zeit der Deportation in die Sowjetunion., der Baraganverschleppung, der Internierung aus politischen Gründen oder des Zwangsaufenthaltes in anderen Regionen Rumäniens während der kommunistischen Diktatur richtet sich nach der Dauer der Deportation beziehungsweise des Freiheitsentzuges. Sie beträgt 200 Lei monatlich je Internierungsjahr und wird auch den Personen ausbezahlt, die nicht mehr im Besitz der rumänischen Staatsangehörigkeit sind – also auch den Siebenbürger Sachsen und Donauschwaben, die nicht mehr in Rumänien leben.

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2014-03-23