Das “Gesetz zur Gewährung von Rechten an Personen ohne rumänische Staatsangehörigkeit, die aus politischen Gründen von der am 6. März 1945 errichteten Diktatur verfolgt wurden sowie die (nach dem 23. August 1944) ins Ausland verschleppt oder in Kriegsgefangenschaft geraten sind”, wurde am 26. Juni 2013 von Rumäniens Staatspräsident Traian Băsescu unterzeichnet und im Amtsblatt Rumäniens “Monitorul Oficial” Nr. 398 vom 2. Juli 2013, Seite 6, veröffentlicht. Damit ist es in Kraft. Durch dieses Gesetz 211/2013 wurde auf Initiative des Verbandes der Siebenbürger Sachsen in Deutschland das Entschädigungsdekret 118/1990 auf alle Betroffenen ausgeweitet, die nicht mehr im Besitz der rumänischen Staatsangehörigkeit sind.
Erika Steinbach, Präsidentin des Bundes der Vertriebenen (BdV) in Deutschland, hatte bereits am 21. Mai 2013 erklärt: “Ich begrüße die Entscheidung des Rumänischen Senates, die Gesetzesänderung zur Wiedergutmachung von Russlandverschleppten zu verabschieden. Damit ist eine weitere Hürde genommen worden auf dem Weg, rumäniendeutsche Russlandverschleppte, die keine rumänische Staatsangehörigkeit mehr besitzen, zu entschädigen. Wenn auch das Parlament der Gesetzeserweiterung zustimmt, wird es möglich, dass nicht nur rumänische Staatsbürger, die in Rumänien leben, eine monatliche Entschädigungsleistung erhalten können, sondern auch die in Deutschland lebenden Betroffenen, unabhängig von der aktuellen Staatsangehörigkeit und auch nach einem Verzicht auf die Staatsangehörigkeit.”
Inzwischen hat das rumänische Parlament zugestimmt und der Staatspräsident das Gesetz unterzeichnet, so dass Steinbach zu Recht betont:
“Es hat sich in Rumänien in den letzten Jahren viel bewegt. Dies ist nicht zuletzt einem Umdenken auf der rumänischen Seite zu verdanken, aber auch der hervorragenden Zusammenarbeit mit der Landsmannschaft der Siebenbürger Sachsen. Rumänien hat damit die Versprechungen gegenüber den Siebenbürgern umgesetzt und einen weiteren Schritt hin auf eine engere Zusammenarbeit in einem freien Europa gemacht.”
Durch dieses Gesetz können nun alle Betroffenen von politischer Verfolgung in Rumänien sowie die Opfer von Deportation und Kriegsgefangenschaft selbst nach Ablegen der rumänischen Staatsangehörigkeit eine monatliche Entschädigungsrente beantragen. Diese wird in Euro auf das Konto der Betroffenen monatlich ausgezahlt.
Von der Deportation in die Sowjetunion , die im Januar 1945 anlief und sich über mehrere Wochen erstreckte, waren in Rumänien rund 75.000 Volksdeutsche betroffen, darunter 35.000 bis 40.000 Donauschwaben aus dem Banat, 5.000 Donauschwaben aus dem Gebiet um Sathmar sowie 26.000 Siebenbürger Sachsen. Der Rest entfiel auf das übrige Rumänien. Die Masse der Deportierten kam 1948/49 zurück, die letzten 1950/51. 11.000 Personen verloren dabei ihr Leben. Zu einer groß angelegten Umsiedlungsaktion kam es dann noch im Juni 1951, als 30.000 bis 40.000 Donauschwaben aus dem Banat ins rumänische Altreich, vornehmlich in die Baragan-Steppe deportiert wurden. Diesmal beschränkte sich das Leid allerdings nicht nur auf die Angehörigen der deutschen Minderheit, sondern erfasste auch Rumänen, Serben und Magyaren. In der Baragan-Steppe mussten viele Verschleppte zunächst in Erdhöhlen hausen. 1955 wurde den Donauschwaben aus dem Banat eine Rückkehrerlaubnis erteilt.
Mehr zur Entschädigungsregelung in Rumänien auf der Internetseite des Verbandes der Siebenbürger Sachsen unter diesem Link:
www.siebenbuerger.de/zeitung/artikel/verband/13501-gesetz-zur-entschaedigung-fuer.html