Serbien: Entschädigung für Donauschwaben

“Das Ziel der Entschädigung für die Donauschwaben in Serbien ist erreicht”, erklärte Rudolf Reimann, Bundesvorsitzender des VLÖ und der DAG, im “Donauschwaben Mitteilungsblatt” des Wiener Schwabenvereins (Ausgabe Feber/März 2012), ehe er ergänzt: “Auch das österreichische Außenministerium sieht das Restitutionsgesetz der Republik Serbien vom 26. September 2011 als Durchbruch an.” Anlass zur Kritik gab bislang lediglich Artikel 5 des Restitutionsgesetz, wonach Personen, die Angehörige der Besatzungsmacht während des Zweiten Weltkrieges in Serbien waren – sowie deren Nachkommen -, keinen Anspruch auf Rückgabe oder Entschädigung hätten. Am 5. Dezember 2011 wurde allerdings ein Rehabilitierungsgesetz im serbischen Parlament beschlossen, das genau diesen österreichischen Einwendungen genüge tue, “weil damit eine weitgehende Rehabilitierung der Donauschwaben erfolgt und nun allen das Recht auf Entschädigung in vollem Umfang zusteht” (Reimann). Im “Neuen Volksblatt” vom 7. Februar 2012 (Link: www.volksblatt.at) wird darauf verwiesen, dass frühere Eigentümer beziehungsweise deren Erben von 1. März 2012 bis 6. Februar 2014 ihre Anträge stellen können. Serbischen Angaben zufolge beträgt das Restitutionsvolumen zwei Milliarden Euro. Dennoch erwartet Anton Ellmer, Obmann der Landsmannschaft der Donauschwaben in Oberösterreich, nicht, “dass finanziell für den Einzelnen viel rausschaut”. Für den Fall, dass ein Grundstück oder Haus nicht zurückgegeben werden kann, weil die Immobilie nicht mehr existiert oder ein neuer Eigentümer drauf ist, kann nämlich mit Staatsschuldverschreibungen entschädigt werden. “Wer weiß, was Staatsanleihen wert sind, kann sich vorstellen, dass da nicht viel herauskommt”, so Ellmer gegenüber dem “Neuen Volksblatt”. Dennoch sieht der Landesobmann das verabschiedete Gesetz positiv. Schließlich gehe es nicht so sehr ums Materielle. “Für uns am wichtigsten ist die moralische Rehabilitierung und der Wegfall des Kollektivschuldprinzips”, betonte Ellmer.

Weitere Informationen zum serbischen Restitutionsgesetz und Rehabilitierungsgesetz:

Der VLÖ stellt aus aktuellem Anlass die beiden deutschen Übersetzungen (ohne Gewähr) des Serbischen Restitutionsgesetzes und des Rehabilitierungsgesetzes zur Verfügung und verweist mittels nachstehendem Link auf den entsprechenden Eintrag des Außenministeriums mit weiterführenden Informationen:
www.vloe.at
www.bmeia.gv.at/aussenministerium/buergerservice/vermoegensfragen/serbien.html

2012-02-12